Arbeitsschutz kurz erklärt

Er ist ein Schutz der Beschäftigten vor jeglichen arbeitsbedingten Gesundheits- sowie Sicherheitsgefährdungen. Arbeitsunfälle sollen verhindert und die Gesundheit der Mitarbeitenden bestmöglich geschützt werden.
Diese arbeitsbezogene Schutzfunktion erstreckt sich auf allgemeine sowie auf soziale Situationen wie Arbeitszeit, Jugend- oder Mutterschutz.

Erschienen in der „Fachzeitschrift Werkstoffe im April 2023“

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Alexander Glöckler gibt Interview zu „Trossingen trotzt eklatantem Azubimangel“

In der Trossinger-Zeitung (Ausgabe Dienstag, 03.05.2022), konnte man ein Interview mit Alexander Glöckler lesen, in dem er unter anderem über die Thematik Ausbildung spricht, für Ihn sind Auszubildende der Schlüssel des Erfolgs in der Zukunft. „Märkte der Zukunft, werden durch Mitarbeiter der Zukunft gemacht“ so Alexander Glöckler gegenüber der Trossinger Zeitung, daher steht das Thema Ausbildung bei GLÖCKLER hoch im Kurs.

Der Beitrag ist am 03.05.2022 erschienen.
Quelle: Gränzbote / Heuberger Bote / Trossinger Zeitung

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Die Fachkraft für Arbeitssicherheit vs. Der Betriebsarzt

Alexander Glöckler, hat in der Fachzeitschrift „Werkstoffe“ einen Artikel zu den unterschiedlichen und Gemeinsamkeiten von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten geschrieben. Außerdem beschäftigt sich der Artikel mit dem Thema der Mitarbeitergrenzen sowie den sogenannten Einsatzstunden wie es die DGUV Vorschrift 2 vorschreibt.

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Arbeitsschutz neu denken – Herausforderung für KMU-Betriebe

Veröffentlicht in der Fachzeitschrift „Arbeitsschutz – und Recht“ im Verlag C.H.Beck

Ein Plädoyer aus Unternehmersicht

Wie wichtig es ist, Arbeitsschutz neu zu denken, wird in vielen Betrieben erst erkannt, wenn ein aktueller Anlass besteht. Wenn in einem kleinen Gewerbebetrieb ein Mitarbeitender in der Produktion einen schweren Unfall erleidet, ist die Betroffenheit in der Belegschaft groß. Jetzt überlegt das Management, wie der Zwischenfall hätte verhindert werden können. Im Zentrum steht natürlich das menschliche Leid des betroffenen Mitarbeitenden. Zusätzlich entsteht für den Betrieb ein großer Imageverlust, wenn das Unglück in der Region bekannt wird. Muss es denn so weit kommen, dass erst ein schwerer Unfall als Ausgangsbasis für eine neue Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen dient?

Der Beitrag ist in der ARP 4/2022, 119 im Verlag C.H. Beck erschienen.

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Unterweisung im Arbeitsschutz macht Arbeitsplätze sicher

Die Herstellung von Arbeitsschutzmaßnahmen zählt zu den wichtigsten Fürsorgepflichten eines Arbeitgebers. Mit einer Unterweisung im Arbeitsschutz lassen sich Gefährdungen und Risiken am Arbeitsplatz aufzeigen und Handlungshinweise geben, um gesundheitliche Gefährdungen zu vermeiden.

Den Arbeitsschutz in Deutschland regelt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Das Gesetz soll die Gesundheit der Beschäftigten schützen, ihre Arbeitssicherheit gewährleisten und Unfällen vorbeugen. Darin ist auch festgelegt, dass der Arbeitgeber seine Mitarbeiter zur Sicherheit am Arbeitsplatz und zum Gesundheitsschutz einweisen muss. Diese Unterweisungen zählen zur bezahlten Arbeitszeit. Inhaltlich müssen die Schulungen zur Arbeitsplatzsicherheit erklären und erläutern, welche Gefahren am jeweiligen Arbeitsplatz auftreten und welche Vorkehrungsmaßnahmen der Arbeitnehmer treffen kann.

Nach einer Erstunterweisung ist die Schulung zur Arbeitsplatzsicherheit zu aktualisieren und erneut durchzuführen, sobald sich ein Aufgabenbereich verändert, neue Arbeitsgeräte hinzukommen oder neue Gefährdungspotenziale bestehen. Die Auffrischung der Unterweisung hat sich an den jeweiligen Umständen auszurichten. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) schreibt mindestens eine jährliche stattfindende Unterrichtung zur Sicherheit am Arbeitsplatz vor – auch ohne sich auf die Arbeitsplatzsicherheit auswirkende Änderungen am Arbeitsplatz des Arbeitnehmers.

Verstößt der Arbeitgeber gegen Fürsorgepflichten, hat der Beschäftigte ein Recht auf Zurückbehaltung seiner Arbeitsleistung. Beim Zurückbehaltungsrecht der Arbeitsleistung denken viele zuerst an ausbleibende Lohnzahlungen, doch Mängel bei der Arbeitsplatzsicherheit berechtigen den Arbeitnehmer gleichfalls dazu, das Anbieten seiner Arbeitsleistung auszusetzen. Der Angestellte kann sogar auf Durchführung der Unterweisungen klagen, sofern der Unternehmer den Missstand nicht beseitigt. Auch eine Anzeige bei der zuständigen Aufsichtsbehörde ist möglich, da der Arbeitgeber gegen seine Fürsorgepflichten verstößt, wenn er das Thema Arbeitsplatzsicherheit vernachlässigt. Die Rechtsprechung sieht in einer vom Arbeitnehmer angemahnten, aber ausbleibenden Einweisung zum Thema Arbeitsplatzsicherheit einen solch schweren Verstoß, dass sie den Beschäftigten zur Zurückhaltung seiner Arbeitsleistung berechtigt.

Die vom Gesetzgeber vorgegebenen Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherheit zahlen sich aus. Dies zeigt sich auch an der Statistik. Seit Jahrzehnten ist die Zahl der gemeldeten Arbeitsunfälle rückläufig. Im Jahr 1980 fielen auf 1000 gewerblich Beschäftigte noch 76 Arbeitsunfälle. Durch Verbesserungen in der Gesetzgebung und ein gestiegenes Bewusstsein für die Bedeutung der Arbeitsplatzsicherheit sank die Zahl der Arbeitsunfälle in gewerblichen Betrieben innerhalb von 30 Jahren auf unter 25. Einen wichtigen Anteil an dieser positiven Entwicklung dürfte die Zunahme der regelmäßig erteilten Schulungen zur Sicherheit am Arbeitsplatz haben. Um die Zahl der Arbeitsunfälle insbesondere in unfallträchtigen Branchen wie dem Baugewerbe noch weiter zu senken, sollte jeder Unternehmer die Bedeutung der Arbeitsschutzunterweisung kennen.

Unterschiedliche Branchen und Arbeitsplätze sind in unterschiedlichem Ausmaß mit Gefahren für die Gesundheit verbunden. Im Gewerbe steht der korrekte Umgang mit Maschinen und Geräten im Vordergrund. Mitarbeiter müssen sich gegen gesundheitsschädliche Stoffe, Flüssigkeiten und Dämpfe schützen. Auch das Heben und Tragen von Lasten ist mit Gefahren für die körperliche Gesundheit verbunden. Um sichere Arbeitsplätze zu gewährleisten, ist die Schärfung des Bewusstseins für diese Gefährdungen der erste Schritt.

Gewerbliche Berufe stehen beim Thema Arbeitsplatzsicherheit oft im Vordergrund, doch auch Angestellte in kaufmännischen Berufen und in der Verwaltung profitieren von Instruktionen und regelmäßigen Verbesserung im Bereich Arbeitsplatzsicherheit. In diesem Umfeld werden gesundheitliche Beeinträchtigungen oft durch die überwiegend sitzende Tätigkeit und die Verwendung von Bildschirmen ausgelöst. Die Ursachen für viele Rückenbeschwerden und Augenleiden liegen an ungünstig gestalteten Bildschirmarbeitsplätzen und einem fehlenden körperlichen Ausgleich.

Eine neue Herausforderung ergibt sich aus der wachsenden Anzahl von Beschäftigten, die ihre Arbeit teilweise oder sogar überwiegend vom Home-Office aus erledigen. Hier greift die Arbeitsstättenverordnung, die jedoch nur für Telearbeitsplätze gilt. Bei Telearbeitsplätzen handelt es sich um feste Bildschirmarbeitsplätze, die auf Kosten des Arbeitgebers eingerichtet wurden. Darin unterscheiden sich vom mobilen Arbeiten. Beim mobilen Arbeiten sind die Beschäftigten für die Gestaltung und Ausstattung ihres Arbeitsplatzes selbst verantwortliche. Die in jüngster Zeit stark gewachsene Zahl der Home-Office Arbeitsplätze ist unter ergonomischen Gesichtspunkten oft ungünstig gestaltet. Mit einer digital durchgeführten Unterrichtung, die zu einem sicheren Arbeitsplatz im Home-Office führt, kann der Arbeitgeber das Arbeitsumfeld seiner vom häuslichen Arbeitsplatz arbeitenden Mitarbeiter verbessern und sich vor Unfällen während der Arbeit schützen.

In vielen Fällen ist eine Präsenzunterweisung immer noch die effektivste Methode, um eine Unterrichtung zum Thema Arbeitsplatzsicherheit durchzuführen. So lassen sich zum Beispiel stationär installierte Maschinen nur vor Ort im Betrieb präsentieren. Durch das unmittelbare Erleben der Funktion und der von einem Gerät ausgehenden Gefahren hat diese Form der Schulung einen hohen Wert. Mitarbeiter können die vom Instruktor vorgeführte sichere Handhabung einer Maschine unmittelbar nachahmen und sich das Prozedere einprägen. Bei Präsentationen in sozialen Räumen des Betriebs profitieren Mitarbeiter davon, dass Beschäftigte Fragen stellen und in Gruppenarbeit vorgeführte Fälle diskutieren können.

Ausgelöst durch die Pandemie hat die Onlineunterweisung jedoch an Bedeutung gewonnen. Durch die heute zur Verfügung stehenden technischen Mittel in Form interaktiver Konferenz-Software sind digital durchgeführte Unterweisungen eine sinnvolle Ergänzung zur Präsenzeinweisung. Beim ausschließlichen Einsatz von Onlineunterweisungen ist sicherzustellen, dass die Mitarbeiter ein gutes Verständnis der Materie entwickeln. Dies lässt sich leicht durch einen abschließenden Test überprüfen. Durch softwaregestützte und online durchgeführte Instruktionen lassen sich die Einweisungen flexibel durchführen und bei Bedarf in kurzen Abständen wiederholen. Dies ist von Vorteil für Betriebe, in denen Mitarbeiter auf Grund unterschiedlicher Schichten oder auf Grund von Teilzeitmodellen nur in kleinen Gruppen erreichbar und ansprechbar sind.

Jede Unterrichtung zum Thema Arbeitsplatzsicherheit sollte einem didaktisch klar gegliederten Aufbau folgen. Eine Einleitung zur Thematik der Schulung hilft den Teilnehmern, sich einen Überblick zu verschaffen. Der Unterweisende sollte zu Beginn aufzeigen, warum die Schulung notwendig ist, welche Ziele sie verfolgt und welchen Nutzen die Beschäftigten haben. Dies kann auch ganz konkret erfolgen: „Nach dieser Unterrichtung wissen Sie, wie Sie einen Handhubwagen sicher bedienen und Auffahrunfälle vermeiden“. Mit solchen Ankündigungen lässt sich das Interesse der Teilnehmer auf hohem Niveau halten. Hilfreich ist auch eine Fallstudie, um anhand eines anschaulichen Beispiels auf die Bedeutung der Arbeitsplatzsicherheit aufmerksam zu machen.

Bei der Präsentation der Inhalte sollte der Instrukteur auf alle zur Verfügung stehenden Medien zugreifen. Bei einer Präsenzunterrichtung lässt sich Angestellten an Bildschirmarbeitsplätzen anhand eines im Schulungsraum aufgebauten Büroarbeitsplatzes die ergonomisch richtige Einstellung von Tisch, Drehstuhl und Monitor zeigen. Arbeitsplatzbeleuchtung, Stolperfallen und Hygiene sind weitere Themen, die sich gut darstellen lassen. Für eine online durchgeführte Unterweisung ist die Einbindung gut verständlicher und anschaulich aufbereiteter Präsentationen ein didaktisch wertvolles Mittel. Durch das Einholen von Feedback via Chat oder Call während der digitalen Unterrichtung lassen sich die Teilnehmer aktivieren und motivieren. Wenn die Schulungsteilnehmer selbst aktiv werden, Verständnisabfragen in einem Quiz beantworten und Antworten erarbeiten, ist auch mit einer Onlineunterweisung zum Thema Arbeitsplatzsicherheit ein hoher Mehrwert gegeben.

Die Unterrichtung zum Arbeitsschutz hat durch den Arbeitgeber zu erfolgen. In größeren Betrieben überträgt der Arbeitgeber diese Aufgabe zumeist an andere Führungskräfte oder an arbeitsschutzrechtlich qualifizierte Personen. Auch Abteilungsleiter, Meister und Vorarbeiter zählen zu dem Personenkreis, die eine fachkundige Unterrichtung durchführen können. Wichtig ist, dass der Schulungsleiter oder die Schulungsleiterin eine thematisch bezogene Kompetenz im Bereich Sicherheit am Arbeitsplatz besitzt. Daneben ist es von Vorteil, wenn Erfahrungen in einer didaktisch vorteilhaften Vermittlung von Wissensinhalten vorliegen. Bei der Erarbeitung und Aufbereitung der Inhalte sollte der Unterweiser darauf achten, ob er neue Mitarbeiter, Bestandskräfte oder Auszubildende unterrichtet. Je nach Zusammenstellung der Schulungsgruppe ist eine andere und adäquate Form der Inhaltspräsentation erforderlich.

Ist der Arbeitnehmer im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung für das Unternehmen, geht die Pflicht zur Unterweisung auf den Entleiher als Arbeitgeber über. In der Praxis bestehen jedoch meist vertragliche Vereinbarungen, die eine fachliche Unterrichtung zum Thema Arbeitsschutz durch die entleihende Firma vorsehen und eine damit verbundene Übertragung der Durchführung qualifizierter Arbeitsschutzunterweisungen.

Zum Autor:
Alexander Glöckler ist Geschäftsführender Gesellschafter im Familienunternehmen.
Sein Kernbereich ist die Unternehmensberatung, hier unterstützt Alexander Glöckler Unternehmen der unterschiedlichsten Branchen mit unterschiedlichen Betriebsgrößen in den Fachdisziplinen Arbeitsschutzmanagement und Qualitätsmanagement, aber auch bei den Themen Prozess- und Rüstoptimierung sowie bei der Planung von Vorrichtungen und Spannmitteln. Alexander Glöckler ist außerdem Trainer und Dozent bei der IHK in den Fachdisziplinen Arbeitsschutz und Qualitätsmanagement. Zudem ist er Fachbuchautor und Herausgeber von Fachbüchern im Arbeitsschutz.

Kontakt:
a.gloeckler@cnc-fertigung.de
www.gloeckler-firmengruppe.de

Bild: © Michael Kienzler, 2021

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Grosse (Spann)Probleme mit kleinen Werkstücken

Wenn`s bei kleinen Bauteilen eng wird sind Lösungen für die freie Zugänglichkeit der Werkzeuge zum Werkstück gefragt.
Beispielsweise sind beim 5-Achsfräsen, Fräserdurchmesser im Bereich von 0.15mm, mit Auskraglängen von wenigen mm an der Tagesordnung.
Das Werkstück soll mit derart kleinen Werkzeugen allseitig ohne Störstellen erreicht werden können.
Diesen Anspruch hatten wir bei der Entwicklung unseres jüngsten Sprösslings.

Einige Punkte aus dem Pflichtenheft:

Ein zentrisch spannendes System für die Fünfachsbearbeitung:

  • Klein für kleine Teile
  • Bestmögliche Zugänglichkeit für kleine, kurze Werkzeuge
  • Steif für gute Zerspanungsresultate und perfekte Werkstückoberflächen
  • Variabel für verschiedene Anwendungen
  • Automatisierbar für moderne Wechselsysteme
  • Genauigkeit für Präzisionsbearbeitung
  • Innen gross und aussen klein! =>Grosser Spannbereich

Wir nennen ihn «varia Mini», weil er klein und für die Kundenanwendung äusserst variabel ist.

Sein grosser Bruder «varia Plus» feiert mit Backenbreite 42mm bis 78mm, bereits seit einem Jahr beträchtliche Erfolge bei seinen Anwendern.

«Steckbrief»:
Variante 1: Grundgerät

  • Variables ausbaubares Spannsystem
  • Länge: 60mm
  • Breite Grundkörper: 32mm
  • Höhe bis Spannstufe: 27mm
  • Gewicht: 222 g (mit Backenbreite 28 mm)
  • Backenbreiten tauschbar:
  1. 18mm
  2. 28mm
  3. 40mm
  • Backenvarianten in allen Backenbreiten:
  1. Gripbacken für Rohteile
  2. Geschliffene Backen für Präzisionsbearbeitung
  3. Weiche Backen für Formteile
  • Spannweite: 0 mm – 51 mm (bei gewendeten Backen)
  • Innen und aussen spannend
  • INOX demnächst im Programm

Variante 2: Automatisiert

  • Variables ausbaubares Spannsystem
  • Erowa ITS 50 integriert (weitere Systeme in Arbeit)
  • Länge 60 mm
  • Breite 51 mm
  • Gewicht: 650 g (ITS 50 Ausführung mit Backenbreite 40 mm)
  • Backenbreiten tauschbar:
  1. 18mm
  2. 28mm
  3. 40mm
  • Backenvarianten in allen Backenbreiten:
  1. Gripbacken für Rohteile
  2. Geschliffene Backen für Präzisionsbearbeitung
  3. Weiche Backen für Formteile
  • Spannweite: 0 mm – 51 mm (bei gewendeten Backen)
  • Innen und aussen spannend
  • INOX demnächst im Programm

Anwendung:

Zerspanung, 5-Achsfräsen, Erodieren (Inox-Ausführung), Messen

Der Kleine Zentrumspanner hat alle Funktionen seiner grossen Geschwister mit auf den Weg bekommen:

  • Wendbare und tauschbare Backen für Rohteil- und Präzisionsbearbeitung
  • Gehärtete und geschliffene Präzisionsausführung
  • Verschiedene Backenbreiten
  • Patentierte Spülbohrung zur Reinigung des Innenraumes
  • Schmutzunempfindliche offene Konstruktion
  • Kundenspezifisches Bohrbild im Grundkörper
  • Automatisierbar

Zum Autor:
Alexander Glöckler ist Geschäftsführender Gesellschafter im Familienunternehmen. Sein Kernbereich ist die Unternehmensberatung, hier unterstützt Alexander Glöckler Unternehmen der unterschiedlichsten Branchen mit unterschiedlichen Betriebsgrößen in den Fachdisziplinen Arbeitsschutzmanagement und Qualitätsmanagement, aber auch bei den Themen Prozess- und Rüstoptimierung sowie bei der Planung von Vorrichtungen und Spannmitteln. Alexander Glöckler ist außerdem Trainer und Dozent bei der IHK in den Fachdisziplinen Arbeitsschutz und Qualitätsmanagement. Zudem ist er Fachbuchautor und Herausgeber von Fachbüchern im Arbeitsschutz.

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a.gloeckler@cnc-fertigung.de
www.gloeckler-firmengruppe.de
Bild: © Michael Kienzler, 2021

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Warum das Homeoffice nicht nur in Corona Zeiten eine aussichtsreiche Chance ist

Für eine Vielzahl von Wirtschaftsunternehmen ist die Arbeitsorganisation durch das Teleworking inzwischen das erste Mittel der Wahl, um einerseits den staatlichen Einschränkungen in den Zeiten der Pandemie nachzukommen und andererseits die betriebliche Tätigkeit mitten in der Krise aufrechtzuerhalten. In diesem Artikel soll ausführlich dargelegt werden, welches umfassende Potenzial an Chancen die innovative Reorganisation der Firmen im Online-Bereich sowohl für die involvierte Belegschaft als auch für die Unternehmen selbst bietet.

Wie meistern die Teams im Homeoffice die jetzige Corona-Krise? – auf dem Weg zu einer zukunftsweisenden Unternehmenskultur
Nirgendwo sonst in Europa war eine Unternehmenskultur im Präsenz-Modus so charakteristisch wie in Deutschland. Während der Anteil der von einem Arbeitgeber Beschäftigten innerhalb der Teleheimarbeit in den Benelux-Ländern und auch in Schweden schon vor der Pandemie bei durchschnittlich 35 Prozent lag, hinkte die Bundesrepublik im internationalen Vergleich mit nur 11 Prozent ziemlich schwerfällig hinterher. Doch nun stellen sich gleichfalls für viele deutsche Firmen neue Fragen: Wie kann in Distanz schaffenden Krisenzeiten wie Corona eine neuartige und zugleich zusammenhaltende Unternehmenskultur realisiert werden, in der ja ein sozialer Kontakt zwischen den Mitarbeitern normalerweise nur im Remote Work rein digital erfolgt?

Arbeiten erst einmal die meisten Mitarbeiter in Teleheimarbeit, ist aufgrund der Social Distance die wirksame Umsetzung der Unternehmenswerte durch den Arbeitgeber nicht immer einfach. Die eigentlich hierzu notwendige, alltägliche Vis-a-vis-Kommunikation zwischen der Unternehmensleitung und ihren Angestellten sowie innerhalb der Belegschaft kommt dabei meist zu kurz, obwohl die regelmäßige Vermittlung der Wertvorstellungen des Betriebes letztlich von höchster Bedeutung für die wirtschaftliche Produktivität ist.

Aus diesem Grund gilt die Devise, ebenso auf der Online-Schiene die tägliche, betriebsinterne Kommunikation zwischen allen verantwortlichen Mitarbeitern im Rahmen einer möglichst flachen Hierarchie anzukurbeln. In dem Zusammenhang wird es ebenfalls wichtig, alle Anweisungen des übergeordneten Managements innerhalb der digitalen Kommunikationskanäle von Zoom, Skype & Co. oder des betrieblichen Intranets stets im Einklang mit den gängigen Unternehmenswerten zu begründen. Denn das hieraus hervorgehende Maximum an Transparenz bewirkt dann in der Regel auch einen deutlichen Zuwachs an Verständnis, Akzeptanz und Leistungsmotivation unter den Kolleginnen und Kollegen im Remote Work.

Die Position des Wirtschaftsrates der CDU sowie der Gewerkschaften zu gesetzlich fixierten Homeoffice-Regeln
Der politisch einflussreiche Wirtschaftsrat der CDU positionierte sich zuletzt im Oktober 2020 gegen einen generellen gesetzlichen Anspruch auf eine Arbeitsplatzgestaltung mittels Telearbeit. Die sich auch gegen den Sozialflügel der CDU durchsetzende Stellungnahme wurde damit begründet, dass „das Maß an zusätzlichen regulatorischen Belastungen für die Arbeitgeber… nach Datenschutzgrundverordnung, Mindestlohn-Dokumentation und ,Entgeltgleichheitsgesetz‘ übervoll“ ist. Stattdessen wird von dem Wirtschaftsgremium auf flexible, freiwillige Vereinbarungen zwischen den Arbeitgebern und Arbeitnehmern gesetzt, die sich seit Beginn der Corona-Krise meistenteils bewährt haben.

Im Gegensatz dazu fordern alle führenden Gewerkschaften wie beispielsweise der DGB einen juristisch festgelegten Anspruch auf das Teleworking. „Jedenfalls da, wo es machbar ist“, äußerte sich der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann während eines Interviews der „Süddeutschen Zeitung“ im Januar 2021.

Ein sicherer Infektionsschutz in der Corona-Pandemie verpflichtet demnach viele Wirtschaftsunternehmen, eine gediegene Teleheimarbeit zu gewährleisten. Wechselseitig würden sowohl die Firmeninhaber als auch die meisten Beschäftigten von solchen gesetzlich fixierten Regelungen profitieren. Die Belegschaft wäre somit mehrheitlich produktiver, zufriedener und deswegen seien die Beschäftigten eben seltener krankgeschrieben. Ebenso könnten hierdurch viele Unternehmer erheblich an laufenden Betriebskosten einsparen. So jedenfalls lautet die klare Positionierung der Gewerkschaften in der Bundesrepublik Deutschland.

Die gezielte Wirtschafts- und Arbeitspolitik der Bundesregierung sowie vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ein wesentlicher Part der offiziellen „Corona-Arbeitsschutzverordnung“ der bundesdeutschen Regierungskoalition macht es für viele Unternehmensleitungen zur Pflicht, genügend Arbeitsplätze im Rahmen der Telearbeit bereitzustellen. So verlängerte die Bundesregierung über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales diese ausschlaggebende Anordnung unlängst erst am 19. April 2021.

Relevant zum Thema „Teleheimarbeit“: Die Publikation des erfolgreichen Unternehmers Alexander Glöckler
Der dynamische Miteigentümer eines profitablen Unternehmens, erfahrener Unternehmensberater, mehrfacher Autor, Dozent und Trainer für Qualitätsmanagement und Arbeitsschutz Alexander Glöckler hat vor wenigen Monaten erst seinen brandneuen Bestseller „Erfolgsmodell Homeoffice“ veröffentlicht.

Das Credo des Fachbuchautors ist dabei: Das innovative Arbeitsmodell „Teleworking“ zeigte sich als „Provisorium“ oft überraschend fruchtbar, sollte aber gerade darum auch nach dem Ende der Gesundheitskrise fortgesetzt werden. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden müssen und welche mannigfaltigen Herausforderungen auf vielerlei Firmeninhaber zukommen, wird in dem informativen Fachbuch auf lebendige Weise vom Autor erläutert.

Quelle 1: https://www.kompetenzzentrum-kommunikation.de/blog/homeoffice-in-zeiten-von-corona-herausforderung-und-chance-3240/
Quelle 2: https://digitaleweltmagazin.de/2020/08/01/unternehmenskultur-im-homeoffice-so-meistern-teams-jede-krisensituation/
Quelle 3: https://www.wirtschaftsrat.de/wirtschaftsrat.nsf/id/wirtschaftsrat-gegen-rechtsanspruch-auf-homeoffice-de
Quelle 4: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/homeoffice-gewerkschaften-corona-101.html
Quelle 5: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/verordnung-zu-homeoffice-1841120
Quelle 6: https://www.getabstract.com/de/zusammenfassung/erfolgsmodell-homeoffice/40754

Alexander Glöckler, Trossingen

Eine aktuelle Pressemitteilung zur Bucheinführung in „Das Buch mit 30“ von Alexander Glöckler

Pressemitteilung neues Buch „Das Buch mit 30“
„Es gibt mehr Schätze in Büchern als Piratenbeute auf der Schatzinsel.“ (Walt Disney)“

Alexander Glöckler – in seiner Vielseitigkeit als Dozent, Unternehmer und freier Autor ist er mit nur 30 Jahren schon über viele verschiedene Etappen seiner Lebenszeit hindurchgegangen. Durch seine neue Publikation „Das Buch mit 30“ gewährt er dem Leser einen spannenden Einblick in seine bisherige, ereignisreiche Vita. Zugleich ist die fesselnde Biografie eine literarische Dankesrede an alle Mitmenschen, die auf seinen persönlichen Lebensweg einen positiven Einfluss hatten.

Am Anfang meiner Pressemitteilung zur Bucheinführung steht zunächst die Frage: Zu jung, um mit nur 30 Jahren eine Autobiografie zu schreiben?

Wer eine interessante Biografie über sich selbst verfassen möchte, muss nicht unbedingt abwarten, bis sie oder er zumindest 50 Jahre alt geworden ist. Denn es gibt genügend noch junge Menschen, die ihren potenziellen Lesern etwas Weltbewegendes zu sagen haben.

Ein Beispiel dafür ist der aus der Fernsehsendung „Höhle des Löwen“ bekannte Investor und Startup-Unternehmer Frank Thelen. Mit erst Anfang 40 entwarf er eine packende Geschichte über sein außergewöhnlich erfolgreiches Leben, in dem er jedoch auch so manche individuelle Krise meistern musste.

Ganz egal also, ob nun ein bewundernswerter Spitzensportler, ein erfolgsverwöhnter Jungunternehmer, ein Teenie-Star wie Justin Bieber oder aber eine heranwachsende Klimaaktivistin wie Greta Thunberg – junge Menschen, die auf ihrem manchmal steinigen Weg bis zum endgültigen Durchbruch einige Hürden bewältigen mussten, haben vielerlei Interessantes zu erzählen. Jedoch ebenso Aussteiger aus dubiosen Sekten oder abenteuerliche Flüchtlinge, die gerade ihr vergangenes Trauma siegreich überwunden haben, sie alle können uns mit ihren inspirierenden Lebensberichten vielfach ermutigen.

In diese bunte Reihe interessanter Persönlichkeiten mit einem bereits ausgeprägten Lebensprofil ist ebenfalls der Buchautor Alexander Glöckler mit seinem biografischen Werk „Das Buch mit 30 – Eine Zwischenbilanz“ einzuordnen. Manchmal ist es eine kurvenreiche Achterbahn des Lebens, um ein wirklich erfolgreicher Unternehmer zu werden – und dies eben auch zu bleiben. So jedenfalls resümiert der dynamische Erfolgsautor bei diesem kaleidoskopartigen Rückblick auf sein bemerkenswertes Berufs- und Privatleben.

Doch: „Ohne Engagement geht es nicht.“ Dies ist insgesamt die lehrreiche Zwischenbilanz des aktiven Schriftstellers, welche hier in seiner lebendig gestalteten Autobiografie zu Anfang seiner Dreißigerjahre zum Ausdruck kommt.

Das hätte der Klassenlehrer von Alexander Glöckler nie gedacht.

Während seiner Grundschulzeit noch in den 90-iger Jahren erhielt Alexander Glöckler von seinem Klassenlehrer nur eine Empfehlung für die Hauptschule als weiterführende Bildungseinrichtung. „Fürs an den Maschinen stehen“, so die Lehrkraft, reicht es, „wenn er auf der Hauptschule war.“

Die Vermutung liegt natürlich nahe, der Klassenleiter konnte sich damals absolut nicht vorstellen, dass der Autor des Buches sich einmal mit Philosophie, Soziologie und Politik auseinandersetzen würde. Und erst recht konnte sich der Lehrer früher sicherlich nicht ausmalen, dass Glöckler sich zukünftig mit solchen anspruchsvollen Praxisfeldern wie Betriebswirtschaft und Unternehmensführung, mit juristischen Fragen wie etwa der Sozialgesetzgebung und auch sehr wichtigen organisatorischen Problemen wie dem Arbeitsschutz beschäftigt.

Der Schriftsteller Alexander Glöckler ist heute froh, diesen bestimmt nicht immer leichten und größtenteils autodidaktischen Berufsweg eingeschlagen zu haben. Durch diese umfassende Profilierung konnte er sich jedoch in seiner Lebenswelt erst beweisen und nachdrücklich zeigen, was wirklich in ihm steckt.

So schildert der talentierte Autor nun in seinem spannenden Buch, wie sich sein manchmal aufregender Lebensweg bislang entfaltete und was ihn nachhaltig voranbrachte, seine ehrgeizigen Ziele zu einem großen Teil schon in jungen Jahren zu erreichen. Wichtig ist Glöckler in seiner Publikation aber auch stets die Position der Dankbarkeit sowie die detaillierte Beschreibung gerade jener Mitmenschen, die ihm bei seiner beispielhaften Karriere hilfreich zur Seite standen und maßgeblich prägten.

Vom Hauptschüler zum tatkräftigen Unternehmer und noch vieles mehr

Das pragmatische Allround-Talent Alexander Glöckler ist unter anderem leitender Gesellschafter in seinem florierenden Familienunternehmen. Sein theoretischer und praktischer betriebswirtschaftlicher Schwerpunkt liegt darüber hinaus in der Unternehmensberatung. Hierbei geht es dem Coach vor allem um die Kerngebiete Qualitätsmanagement, Prozessoptimierung und Arbeitsschutzmanagement.

Für die einschlägige Fortbildung an der IHK erschien von dem Autor unlängst ein neuer Textband zum Thema Arbeitsschutz. Sehr empfehlenswert für Insider aus den Reihen der Führungskräfte ist außerdem aus ganz aktuellem Anlass die Publikation „Erfolgsmodell Homeoffice“.

Quelle 1: https://www.mentorium.de/biografie-schreiben/

Quelle 2: https://www.abendzeitung-muenchen.de/panorama/fuer-die-biografie-nie-zu-jung-art-181221

Quelle 3: https://www.audible.de/pd/Frank-Thelen-Die-Autobiografie-Hoerbuch/B07FQLTSRP

Quelle 4: https://www.bod.de/buchshop/das-buch-mit-30-alexander-gloeckler-9783753454658

Alexander Glöckler, Trossingen

„Eine Frage der Demokratie“

Leserbrief zum Artikel: „Eine Frage der Demokratie“

Sehr wichtiges Instrument

Ja, das stimmt! Es ist eine Frage der Demokratie – und es ist auch wichtig, dass unsere Parlamentarier als Teil der Legislative die Exekutive ordentlich kontrollieren und befragen! Kontrolle muss sein, denn sonst fühlt sich die Exekutive frei in ihren Entscheidungen und in ihrem Handeln, und dieses Gefühl darf und soll nicht aufkommen. Die Kleinen Anfragen unserer Abgeordneten sind richtig und wichtig bei der Ausführung ihrer Kontrollpflichten–denn sie üben in unserem Namen die Kontrollpflicht aus im Namen des Volkes. Ich selbst nutze, da ich kein Parlamentarier bin, das Informationsfreiheitsgesetz und übe so Kontrolle als Staatsbürger zu diversen Themen und mein Recht auf weitergehende Information aus. Kontrolle kann man hier nicht wirklich sagen, aber die Bundesbehörden merken, dass das Volk, dem sie dienen, Interesse hat.

Alexander Glöckler, Trossingen
(Erschienen in der Süddeutschen-Zeitung am 07.04.2021)

Ich unterstütze Maria-Lena Weiss!

Nach einem sehr konstruktiven Gespräch im November 2020, erklärt Alexander Glöckler, dass er die CDU Kreisvorsitzende Maria-Lena Weiss vollumfänglich bei der kommenden Nominierung für das CDU-Bundestagsmandat im Wahlkreis Rottweil-Tuttlingen unterstützt. Maria-Lena Weiss ist die richtige für ein Mandat im Bundestag. Ich wünsche Ihr für die anstehende Nominierung und das Verfahren alles Gute. Das Bild ist im Rahmen einer Werksbesichtigung an unserem Firmensitz in Trossingen entstanden.

Alexander Glöckler, Trossingen

„Ökologischer Mehrwert“

Leserbrief bezüglich der Amazon Ansiedelung in Trossingen

In den vergangenen Wochen ist die Zeitung sehr gut gefüllt von Leserbriefen und Artikeln über die Ansiedelung eines Logistikzentrums von Amazon. Ich finde die Ansiedelung von Amazon richtig, da die Ansiedelung nicht nur neue Arbeitsplätze und ein neues Unternehmen nach Trossingen bringt, sondern auch aufgrund dessen, dass viele Artikel dann keinen weiten Weg mehr in unsere Region haben, bringt es auch einen ökologischen Mehrwert für uns. Die Umweltbelastung wird demnach sinken und dies kommt zu kurz in der Diskussion. Abschließend, so hoffe ich, dass all diejenigen, die gegen eine Ansiedelung von Amazon hier in Trossingen sind, auch keine Kunden von Amazon sind, denn dies wäre nicht konkludent. Es wäre schön, leider geht das datenschutzrechtlich nicht – das ist mir bewusst – wenn Amazon die Kundendaten der Region veröffentlichen würde, wahrscheinlich würde manch ein Kritiker blass werden.

Alexander Glöckler, Trossingen
(Erschienen in der Südwestpresse am 09.03.2021)

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